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Caroline von Monaco klagt erneut vor dem Menschenrechts-Gerichtshof

Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg fand am vergangenen Mittwoch eine erste Anhörung um heimlich aufgenommene Paparazzi-Fotos statt. Prinzessin Caroline von Monaco und ihr Mann Prinz Ernst August von Hannover hatten sich unter Berufung auf das so genannte „Caroline-Urteil" des EGMR aus dem Jahr 2004 erneut an das Straßburger Gericht gewandt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sprach sich damals für einen weitreichenden Persönlichkeitsschutz von Prominenten aus. Der Schutz des Privatlebens sei ein Grundrecht, so die Straßburger Richter. Doch das prominente Paar war mit mehreren Klagen gegen die Veröffentlichung von Urlaubsfotos an deutschen Gerichten gescheitert.

Ihr Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Prinz, Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall, warf nun den deutschen Boulevard-Medien vor, das „Caroline-Urteil" zu unterwandern. Der Gerichtshof solle dafür sorgen, dass die Privatsphäre von Prominenten auch in Deutschland ausreichend geschützt werde.

Gleichzeitung wurde in Straßburg auch eine Beschwerde der Axel Springer AG verhandelt. Der Verlag fordert hier im Gegenzug das Recht der Presse auf Veröffentlichung ein. Konkret ging es um einen Artikel der BILD-Zeitung über einen Fernsehschauspieler, der auf dem Oktoberfest 2004 wegen Kokainbesitzes festgenommen wurde. Das Urteil ist in beiden Fällen wohl erst in einigen Monaten zu erwarten.


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(al) 15.10.2010



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