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Porsche Kundenmagazin muss sich an EU-Vorschriften halten

Sportwagenhersteller Porsche muss seine Kunden über Verbrauch und Emissionswerte seiner Fahrzeuge informieren. Dies gilt, nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart, auch für die Porsche-Kundenzeitschrift „Christophorus-Magazin". Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) e.V. mit Sitz in Radolfzell am Bodensee hatte die Porsche AG wegen fortgesetzter Verstöße gegen die PKW-EnVKV (Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung für PKW) verklagt.

Porsche hatte bei der Vorstellung seiner neuen Modelle im hauseigenen Magazin die Verbrauchszahlen nicht angegeben. Nach Auffassung des Autobauers sei das Kundenmagazin keine Werbeschrift zur Absatzförderung, sondern ein Presseerzeugnis und könne daher die Pressefreiheit in Anspruch nehmen.

Laut einer Mitteilung der Deutschen Umwelthilfe sahen die Richter des OLG dies anders. Entscheidend sei der mit der Veröffentlichung im „Christophorus-Magazin" verfolgte Zweck. Das Magazin diene, so das Gericht, auch dazu den Produktabsatz von Porsche zu fördern. Die Gestaltung in Text und Bild sei darauf angelegt, dem Leser Porsche-Produkte auch mit ihren technischen Details bekannt zu machen. Das Gericht belegte den Autobauer mit einer Konventionalstrafe von 20.000 Euro.


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(al) 15.10.2010



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