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Die „Tafel" ist vielen als Hilfsprojekt für Bedürftige bekannt. Das Landgericht München musste sich nun mit Namens- und Markenrechten des Begriffs „Tafel" auseinandersetzen. Nach Auskunft des Bundesverbands Deutsche Tafel e.V. mit Sitz in Berlin werden zur Zeit in mehr als 860 deutschen Städten einwandfreie Lebensmittel, die sonst im Müll landen, gesammelt und an sozial Benachteiligte abgegeben. Der ebenfalls gemeinnütze Verein Tiertafel Deutschland e.V., 2006 im brandenburgischen Rathenow gegründet, kümmert sich um bedürftige Tierhalter und sammelt Futter- und Sachspenden.
Im April 2009 verklagte der Verein Deutsche Tafel die Tiertafel wegen Verletzung der Namensrechte. Wie sueddeutsche.de berichtet, forderte der Vorsitzende Richter des LG München die beiden gemeinnützigen Kontrahenten nun auf, einen Vergleich zu schließen. Die Tiertafel solle ihren Namen abgrenzend verändern. Vorschlag des Richters: „Unabhängige" oder „Freie Tiertafel". Die Vorstände der Deutschen Tafel e.V. wollen sich nun darüber beraten und Ende November dem Gericht mitteilen, ob der Vergleichsvorschlag angenommen werde.
(al) 22.10.2010
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