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Schwarz-Surfen über fremdes W-Lan-Netz ist nicht strafbar
Die unerlaubte Nutzung eines fremden, unverschlüsselten W-Lan-Netzes zum Surfen im Internet ist nicht strafbar. Das hat das Landgericht Wuppertal festgestellt (Az. 25 Qs 177/10). Nach Ansicht der Kammer liegen beim "Schwarz-Surfen" keine strafrechtlichen Verstösse vor: Es würden keine fremden personenbezogenen Daten ausgespät, es würden keine personenbezogenen Daten abgerufen, auch eine Erschleichung von Leistungen würde nicht vorliegen. Durch die Flatrate würden auch dem W-Lan-Betreiber keine Kosten entstehen.
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(ps) 02.11.2010
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