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Bundespatentgericht hebt Löschung der „Post“-Marke auf

Das Bundespatentgericht hat den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) zur Löschung der Marke „Post" aufgehoben. Die Marke war am 3. November 2003 für verschiedene Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beförderung von Briefen und Paketen eingetragen worden. Auf Antrag mehrerer Konkurrenten hatte das DPMA die Löschung der Marke angeordnet. Diese Entscheidung hat das Bundespatentgericht nun aufgehoben.

Das Gericht begründete seinen Beschluss damit, dass sich die Marke bereits vor dem Zeitpunkt der Entscheidung über ihre Eintragung in den beteiligten Verkehrskreisen als solche durchgesetzt habe. Dabei beruft sich das Gericht auf ein Marktforschungsgutachten vom Februar 2003. Die Umfrage hatte ergeben, dass über 75 Prozent der befragten Personen die beanspruchten Beförderungs- und Zustelldienstleistungen dem Unternehmen Deutsche Post zuordnen. Das reicht nach Auffassung des Bundespatentgerichts für eine Eintragung der Marke auf der Grundlage der Verkehrsdurchsetzung aus.

Der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste e.V. (BIEK) wies in einer Mitteilung darauf hin, dass der Begriff dennoch weiterhin als Namens- oder Produktzusatz verwendet werden dürfe. Solange keine Verwechslungsgefahr mit der Deutschen Post gegeben sei, spreche nichts gegen die Verwendung von zusammengesetzten Begriffen wie etwa „Blaue Post".


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(al) 12.11.2010



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