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Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat dem Künstler Christian Kaiser ein Bußgeld in Höhe von mehreren Tausend Euro auferlegt, weil er sich weigerte, ein Internetangebot den Vorgaben der Medienwächter entsprechend anzupassen, dessen Inhalt „sozialethisch desorientierend" sei. Nach den Vorgaben der BLM sollte der Künstler sein Internetangebot entweder entfernen oder den Zugang auf die Nachtstunden beschränken.
Die Fotografien und Videoclips des jungen Künstlers zeigen junge Frauen zwischen Verwahrlosung, Gewalt, Sex, Drogen und Prostitution. „Heroin Kids", so der Name des Projekts, versteht sich als Ausschnitt eines wilden und freien Lebens, das an der Grenze zur Selbstzerstörung gelebt wird und keine Regeln oder festen Werte mehr kennt. Die Darstellerinnen werden in überzeichneter Weise in ihrem Elend gezeigt.
Die Werke des Fotografen sind zweifellos nicht jedermanns Geschmack und sollen dies auch nicht sein, erläutert der Düsseldorfer Anwalt Dr. Daniel Kötz (Foto), Rechtsvertreter des Künstlers. Der Bundesgerichtshof äußerte kürzlich, dass Kunst Grenzen überschreiten soll (BGH ZUM 2010, 251, 252), so Dr. Kötz. Doch die BLM sei der Auffassung, das Angebot ästhetisiere und verharmlose den Heroinkonsum, weil an keiner Stelle auf die Gefahren hingewiesen werde.
Der Künstler hat nun Einspruch eingelegt, über den das Amtsgericht Ebersberg bei München am 24. November 2010 entscheiden wird.
(al) 12.11.2010
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