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Nach einer Entscheidung des VG Berlin darf die Berliner Radio Paradiso GmbH & Co.KG den Sendebetrieb vorerst weiter fortsetzen. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte unter zehn Bewerbern für die bisher von „Radio Paradiso“ genutzten und bis zum 30. November 2010 befristeten Frequenzen den Hörfunkveranstalter „Oldiestar“ ausgewählt und diesem im Juni 2010 eine Sendeerlaubnis erteilt. Mit der hiergegen gerichteten Klage hatte „Radio Paradiso“ nun Erfolg.
Die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat die Entscheidung der Medienanstalt aufgehoben. Dem für die Vergabeentscheidung zuständigen Medienrat seien bei der Entscheidung, die Frequenzen an „Oldiestar“ zu vergeben, rechtlich beachtliche Fehler unterlaufen. Der Medienrat habe bei seiner Entscheidung fälschlich im Wesentlichen nur auf das Programm der Berliner Frequenz von „Radio Paradiso“ abgestellt, nicht aber auf die ebenfalls mit der Sendeerlaubnis verbundenen Brandenburger Lokalfrequenzen, obwohl dies für die Beurteilung der Vielfalt eines Programms nicht unberücksichtigt bleiben dürfe.
Zudem sei das Gremium hinsichtlich der bisherigen Sendetätigkeit von „Radio Paradiso“ von einem unvollständig bzw. teilweise unrichtig ermittelten Sachverhalt ausgegangen. Die Gründe dafür, dass „Oldiestar“ bei seinen Wortbeiträgen gegenüber „Radio Paradiso“ qualitativ vorrangig sei, wären nicht nachvollziehbar, so das Gericht. Schließlich sei der Medienrat auf die von „Radio Paradiso“ im Vergabeverfahren angekündigten, teilweise bereits umgesetzten Neuerungen im Wortprogramm nicht eingegangen. Die Aufhebung der Vergabeentscheidung über die Frequenzen hat zur Folge, dass der Medienrat – sofern das Urteil rechtskräftig wird – über die Vergabe der Hörfunkfrequenzen an „Radio Paradiso“ oder „Oldiestar“ erneut entscheiden muss.
Gegen das Urteil ist der Antrag auf Zulassung der Berufung, gegen den Beschluss die Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.
(al) 16.11.2010
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