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Bundestag muss Informationsverlangen erneut prüfen

Der Deutsche Bundestag muss das Informationsverlagen eines Journalisten hinsichtlich des Erwerbs von „Montblanc“-Schreibgeräten und Digitalkameras durch Mitglieder des 16. Deutschen Bundestags erneut prüfen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in der vergangenen Woche entschieden. Ende 2009 hatte die Presse über die Möglichkeiten von Abgeordneten, Büro- und Geschäftsbedarf auf Kosten der Bundestagsverwaltung zu beziehen, berichtet. Demnach sollten mehr als hundert Abgeordnete „Füller und Stifte einer Luxusmarke“ dem Bundestag in Rechnung gestellt haben.

Der Journalist hatte daraufhin - gestützt auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - beim Bundestag beantragt, ihm Zugang zu diesen Informationen und zu Unterlagen hinsichtlich der Anschaffung von Digitalkameras zu gewähren. Sein Antrag wurde unter Berufung auf die Ausschlussgründe im IFG abgelehnt.

Doch nach Auffassung des Berliner Verwaltungsgerichts sei die Informationsbeschaffung weder mit einem unverhältnismäßigen hohen Aufwand verbunden, noch verletze die Preisgabe das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis des Büroartikel liefernden Unternehmens.

Allerdings beziehe sich, so das Gericht, die erbetenen Auskunft auf personenbezogenen Daten. In diesem Fall werde der Zugang gewährt, wenn das Informationsinteresse des Journalisten das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiege. Doch das sei hier bei mandatsbezogenen Informationen nicht gegeben. Der Deutsche Bundestag muss nun eine Anhörung der betroffenen Abgeordneten durchführen und deren Einwilligung in die Preisgabe der Daten einholen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Verwaltungsgericht die Berufung und die Sprungrevision zugelassen.


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(al) 16.11.2010



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