Aktuelle Ausgabe
In einem Verfahren vor dem Landgericht Berlin (Az. 16 O 570/08 vom 21.10.2010) hat sich ein Tonträgerverwertungsunternehmen im Rahmen eines Vergleichs dazu verpflichtet, EUR 45.000 Schadensersatz an die Band „Rammstein" zu zahlen. Das Unternehmen hatte im Rahmen einer Tonträgerveröffentlichung der Musikgruppe „Apocalyptica" aus dem Jahre 2007 zu Unrecht mit dem Zusatz „featuring Rammstein" geworben.
Die finnische Cellistengruppe „Apocalyptica" hatte sich für ihr Album „Worlds Collide" Unterstützung von verschiedenen Musikern geholt, u.a. auch von Till Lindemann, dem Sänger der Band „Rammstein", der als Sänger einen Titel gemeinsam mit „Apocalyptica" einspielte.
Die Plattenfirma bewarb die Tonträgerveröffentlichung mit dem Zusatz „featuring Rammstein" – ohne Einwilligung der Band „Rammstein" und entgegen der ausdrücklichen Vereinbarung mit Till Lindemann – bundesweit umfangreich mit Werbeanzeigen in Zeitschriften, City-Light-Postern und Aufklebern auf Tonträgern. Auch in Internetshops wie Amazon wurde die Mitwirkung der Musikgruppe „Rammstein" an dem Album suggeriert.
Rechtsanwalt Peer Boris Schade von der Kanzlei LICHTE Rechtsanwälte reichte für die Musikgruppe wegen der Verletzung ihrer Marken- und Namensrechte an der Kennzeichnung „Rammstein" vor dem Landgericht Berlin Klage auf Schadensersatz ein, da dessen Höhe streitig war.
Die Parteien folgten letztlich dem Vergleichsvorschlag des LG Berlin, das aufgrund der Darstellung von unterschiedlichen Lizenzvertragsmodellen und der Vorlage von Dokumenten, die den nationalen und internationalen Erfolg und Bekanntheitsgrad der Band „Rammstein" belegten, die Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr in Höhe von EUR 45.000 vorgeschlagen hatte. Die Klageforderung betrug mit EUR 50.000 nur unwesentlich mehr, während das Tonträgerunternehmen lediglich einen Betrag in Höhe von EUR 5.000 zur Abgeltung der Rechtsverletzung angeboten hatte.
Quelle: LICHTE Rechtsanwälte
(al) 23.11.2010
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erscheinungstermine