Aktuelle Ausgabe

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) sah in zwei Folgen der RTL 2-Serie „Tatort Internet“ die Persönlichkeitsrechte potentieller Täter nicht gewahrt. Die Expertengruppe der Landesmedienanstalten kritisierte, dass die RTL 2- Redaktion nicht ausreichend sicher gestellt habe, dass die dargestellten Personen nicht durch Dritte bloßgestellt werden könnten. In den ersten beiden Folgen wären die der Serie wären die potentiellen Täter nicht hinreichend unkenntlich gemacht worden. Sie hätten durch ihr soziales Umfeld durchaus identifiziert werden können. In den folgenden Sendungen wurden die Informationen von der Redaktion soweit reduziert, dass kein Verstoß gegen das Rundfunkrecht vorläge, so die Kommission.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) habe dagegen bei der Prüfung von „Tatort Internet“ nach jugendmedienschutzrechtlichen Gesichtspunkten keine Verstöße feststellen können. Dennoch wurde das Thema auf die Tagesordnung der Gremienvorsitzendenkonferenz gesetzt. Die Vorsitzenden der ehrenamtlichen Gremien der Landesmedienanstalten wollen diskutieren, wie man in journalistisch vertretbaren Formen mit solch sensiblen Themen umgehen kann.
(al) 24.11.2010
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