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HanseMerkur darf weiter mit „RiesterMeister“ werben

Der Bundesgerichtsgerichtshof hat die Beschwerde der Deutschen Fußball Liga (DFL) gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts München Ende Oktober zurückgewiesen. Wie die Versicherungsgruppe HanseMerkur berichtet, darf der Direktversicherer HanseMerkur24 nun weiterhin mit einer „RiesterMeister“-Schale (siehe Foto) für seine Online-Förderrente werben. Testimonial für die Kampagne war Nationalspieler Mario Gomez. Die Deutsche Fußball Liga konnte sich im September 2008 mit Klage wegen Verletzung ihrer Markenrechte vor dem Landgericht München I durchsetzen. Das OLG München hob das Urteil in der Berufung auf.

Prof. Christian Klawitter, KNPZ Rechtsanwälte, vertrat die Versicherungsgruppe in der Berufungsverhandlung. „Mit dem Urteil ist den überzogenen Monopolansprüchen nationaler und internationaler Sportverbände eine deutliche Absage erteilt worden. In Zukunft gilt: Im Zweifel für die Werbefreiheit!“, so Prof. Klawitter in einer Pressemitteilung der HanseMerkur.


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(al) 26.11.2010



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