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Die Europäische Kommission hat beschlossen, ein kartellrechtliches Prüfverfahren gegen Suchmaschinengigant Google Inc. wegen des möglichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung in der Online-Suche unter Verstoß gegen die europäischen Kartellrechtsvorschriften (Artikel 102 AEUV) einzuleiten. Anbieter von Suchdiensten hatten sich über die Benachteiligung ihrer Dienste in den unbezahlten und bezahlten Google-Suchergebnissen, zusammen mit der möglicherweise bevorzugten Platzierung von Googles eigener Dienste beschwert. Die Einleitung des Verfahrens bedeute nicht, dass eine Zuwiderhandlung nachgewiesen werden könne, sondern nur, dass sie der eingehenden Untersuchung des Falles Vorrang eingeräumt werde, hieß es in einer Mitteilung der EU-Kommission.
Bei der Suche nach Informationen bietet die Suchmaschine von Google zwei verschiedene Arten von Ergebnissen an. Dabei handelt es sich zum einen um unbezahlte Suchergebnisse, die teilweise auch als "natürliche", "organische" oder "algorithmische" Suchergebnisse bezeichnet werden, und zum anderen um Werbung von Drittanbietern, die oberhalb oder auf der rechten Seite von Google Suchergebnissen gezeigt werden (sogenannte bezahlte oder gesponserte Suchergebnisse).
Im Verlauf des Verfahren soll geklärt werden, ob Google eine marktbeherrschende Stellung in der Online-Suche missbraucht haben könnte, indem es möglicherweise unbezahlte Suchergebnisse von mit seinen Diensten in Wettbewerb stehenden Diensten, die sich auf die Bereitstellung von bestimmten Online-Inhalten wie zum Beispiel Preisvergleichen spezialisiert haben (sogenannte vertikale Suchdienste), in der Rangfolge herabgestuft und den Ergebnissen seiner eigenen vertikalen Suchdienste einen bevorzugten Rang eingeräumt hat, um konkurrierende Dienste auszuschließen.
Die Kommission wird auch Vorwürfen nachgehen, dass Google die Qualitätskennzahl ("Quality Score") bezahlter Suchergebnisse von konkurrierenden vertikalen Suchdiensten herabgestuft hat. Die Qualitätskennzahl gehört zu den Faktoren, die den Preis beeinflussen, den Werbetreibende an Google für die Schaltung ihrer Werbung zahlen.
Außerdem wird sich die Untersuchung auf Vorwürfe konzentrieren, dass Google Werbepartnern möglicherweise Ausschließlichkeitsverpflichtungen auferlegt und sie dadurch daran gehindert hat, bestimmte Arten konkurrierender Werbung auf ihren Webseiten zu schalten. Derartige Ausschließlichkeitsverpflichtungen soll Google möglicherweise auch Computer- und Softwarevertreibern auferlegt haben, um konkurrierende Suchdienste auszuschließen. Auch das Bestehen etwaiger Beschränkungen für die Übertragbarkeit von Daten aus Online-Werbekampagnen auf konkurrierende Online-Werbeplattformen wird untersucht werden.
Quelle: Europäische Kommission vom 30.11.2010
(al) 01.12.2010
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