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Gesetzentwurf: Verwertungsgesellschaften sollen beim Digitalisieren von Büchern die Rechte von Autoren treuhänderisch wahrnehmen können

Mit einem Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (UrhWahrnG) möchte die SPD die Verwertungsgesellschaften in die Lage versetzten, die Rechte von Autoren treuhänderisch wahrzunehmen, wenn auch nach sorgfältiger Recherche kein Rechteinhaber ermittelt werden konnte. Die Verwertungsgesellschaften könnten dann Lizenzen für die Digitalisierung erteilen. Bisher seien die Digitalisierungsrechte ausschließlich dem Urheber des Werkes vorbehalten. Das teilte der Deutsche Bundestag am vergangenen Donnerstag (02.12.2010) mit.

Für Bibliotheken, insbesondere die ”Deutsche Digitale Bibliothek“ als Teil einer europäischen digitalen Bibliothek ”Europeana“, für die Vertreter der Rechteinhaber, für Archive und Rundfunkanstalten als auch in der Wirtschaft bestehe, so die SPD, „große Rechtsunsicherheit“ beim Umgang mit vergriffenen und sogenannten verwaisten Werken. Um verwaiste Werke, die ein wichtiger Teil unseres kulturellen Erbes darstellten, für nichtgewerblichen und kommerzielle Zwecke auch in digitaler Form nutzten zu können, bedürfe es einer entsprechenden gesetzlich Regelung.

Deutscher Bundestag – Drucksache 17/3991


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(al) 06.12.2010



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