Samstag, 15. August 2026

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


Die Grünen wollen Pressefreiheit im Strafprozessrecht schützen

Nach der Bundesregierung hat auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem Beihilfe und Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses für Medienangehörige straffrei bleiben sollen. So wollen die Grünen, laut einer Mitteilung des Bundestags, den durch das Zeugnisverweigerungsrecht bezweckten Schutz der Pressefreiheit und damit der Quellen- und Informationsschutz gewährleisten.

Die Grünen sprechen sich dafür aus, dass die Beschlagnahme nach der Strafprozessordnung in der Wohnung oder in anderen Räumen von Medienangehörigen nur durch den Richter angeordnet werden darf. Die Anordnung solle schriftlich erfolgen und sei qualifiziert zu begründen. Bei der Anordnungen vom heimlichen und offenen Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere für die Auskunft über Telekommunikationsverkehr und die inhaltliche Überwachung des Telefon- und E-Mailverkehr, würden Medienangehörige derselbe Status verliehen wie Abgeordneten, Seelsorgern und Rechtsanwälten.

Die Fraktion erläutert, Medienangehörige seien in jüngster Vergangenheit immer wieder einer Ermittlungspraxis von Strafverfolgungsbehörden ausgesetzt gewesen. Sie sei geeignet, die Pressefreiheit und die für eine lebendige Demokratie unverzichtbare Arbeit von Journalisten zu gefährden, so die Grünen.

Deutscher Bundestag – Drucksache 17/3989


zurück

(al) 07.12.2010



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine