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Die Umweltschutzorganisation Greenpeace kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) nicht dazu zwingen, den sogenannten Monitoring-Bericht zur Versorgungssicherheit zu veröffentlichen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin Anfang Dezember.
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht vor, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie alle zwei Jahre spätestens zum 31. Juli einen Bericht über die bei dem Monitoring der Versorgungssicherheit im Bereich der leitungsgebundenen Elektrizitätsversorgung gewonnenen Erkenntnisse und etwaige getroffene oder geplante Maßnahmen veröffentlicht. Nachdem das Ministerium dieser gesetzlichen Verpflichtung im Jahr 2010 noch nicht nachgekommen war, reichte Greenpeace im August 2010 eine Verpflichtungsklage ein. Das Gericht wies die Klage als unzulässig ab. Greenpeace fehle es an der erforderlichen Klagebefugnis, weil die gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage des Berichts Dritten keinen Anspruch darauf verschaffe.
Das Gericht ließ eine Berufung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu.
(al) 17.12.2010
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