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Gegenklage: BILD geht gegen Brandenburgs Ex-Innenminister vor

Mit einer Klage vor dem Landgericht Berlin will die BILD-Zeitung feststellen lassen, ob eine Schadensersatz-Forderung des ehemaligen Brandenburgischen Innenministers Rainer Speer gerechtfertigt ist. Speer war im September 2010 von seinem Amt zurückgetreten. BILD-Berichte hatten ihn mit einem möglichen Sozialleistungsbetrug einer ehemaligen Partnerin in Verbindung gebracht.

Die Berliner Zivilkammer hatte eine einstweilige Verfügung (AZ: 27 O 685/10) des Ministers gegen BILD mit dem Hinweis bestätigt, der Politiker müsse sich zwar aufgrund seiner öffentlichen Funktion eine kritische Betrachtung seines Privatlebens gefallen lassen. Das von BILD vorgelegte Material beurteilte das Gericht allerdings als fraglich. Nun fordert Speer 150 000 Euro Schadensersatz.

Mit der jetzt erhobenen Klage wollen BILD und die betroffenen Mitarbeiter gerichtlich feststellen lassen, dass die von Speer behaupteten Ansprüche nicht bestehen, heißt es in einer Mitteilung des Verlagshauses. Dies umso mehr, als Speer zwischenzeitlich eingeräumt habe, Vater eines unehelichen, heute 13jährigen Kindes zu sein, für das er seit dessen Geburt bis zum Bekanntwerden der Affäre keinen regelmäßigen Unterhalt gezahlt habe.

Dazu erklärt Claas-Hendrik Soehring, Leiter Verlagsrecht der Axel Springer AG: „Die zulässige Verdachtsberichterstattung in BILD über die Minister-Affäre hat das Persönlichkeitsrecht von Speer nicht verletzt und rechtfertigt erst recht keinen Geldentschädigungsanspruch. Es hat absolut nichts mit Privatsphäre zutun, wenn ein Innenminister an einer Sozialhilfe-Erschleichung beteiligt sein könnte – zumindest aber von ihr weiß – und wenn er Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seinem Kind nicht erfüllt. Das ist ein Vorgang von überragendem öffentlichen Interesse, über den selbstverständlich berichtet werden darf und muss.“


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(al) 19.01.2011



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