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SPIEGEL und SPIEGEL Online dürfen nicht weiter berichten, die Diözese Regensburg hätte im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen im Jahre 1999 durch Schweigegeld-Zahlungen das Anzeigen der sexuellen Belästigungen verhindern wollen. Der SPIEGEL hatte in seiner Ausgabe vom 8. Februar 2010 unter dem Titel „Die Scheinheiligen“ über den Fall berichtet. Dabei ging es um einen Kaplan, der 1999 zwei Kinder sexuell belästigt hatte und den Umgang der Diözese Regensburg mit dem Vorfall. Die Kirche traf seinerzeit mit den Eltern eine Vereinbarung, in der u.a. die Schadensersatz- und Schmerzensgeldverpflichtung des Kaplans geregelt wurde. Außerdem enthielt die Vereinbarung die Formulierung, dass auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern Stillschweigen gewahrt werden sollte.
Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg kann die Klägerin verlangen, dass die Berichterstattung in der bisherigen Form nicht weiter verbreitet werde. Es stehe nach Auffassung des Gerichts nicht fest, ob die Vorwürfe tatsächlich zutreffen. Derjenige, der Behauptungen aufstellt, die geeignet sind, einen anderen in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, muss im Streitfall die Richtigkeit seiner Behauptung beweisen. Dieser Nachweis sei dem SPIEGEL nicht gelungen. Anhand der vorgelegten Unterlagen über den Verlauf der Verhandlungen mit den Eltern der Missbrauchsopfer spreche sogar einiges dafür, dass die Klägerin sich mit der vereinbarten Schweigepflicht nur absichern wollte, dass sie – dem Wunsch der Eltern entsprechend – selbst keine Strafanzeige erstattete.
Erfolglos blieb die Klage aber gegenüber der im SPIEGEL-Artikel enthaltenen Äußerung, die Familie habe eine „Schweigevereinbarung“ unterzeichnet. Bei dieser Formulierung handle es sich um eine zulässige Bewertung der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung. Ein Bezug zwischen der Schweigeabrede und der Schmerzensgeldzahlung werde durch die verwendete Formulierung nicht hergestellt.
(al) 25.01.2011
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