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„Söhne ... und Töchter“ - Popsängerin durfte Österreichs Nationalhymne ändern

Österreichs Oberster Gerichtshof (OGH) hat den Rechtsstreit um die Bundeshymne beendet. Die Popsängerin Christina Stürmer hatte in ihrer Interpretation der Nationalhymne die Textzeile „Heimat bist du großer Söhne“ um den Zusatz „...und Töchter“ erweitert. Die Rock-Version der Hymne war Teil einer Kampagne des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur zur Bildungsreform. Für die Erben der Textdichterin Paula von Preradovic war die neue Version ein Eingriff in ihr Urheberrecht. Sie nahmen zusammen mit einem Verlag die Werbeagentur auf Unterlassung in Anspruch. Die Klage wurde in allen drei Instanzen abgewiesen.

Der Oberste Gerichtshof machte deutlich, dass die Textänderung den Grundsatz zur Gleichbehandlung beider Geschlechter zum Ausdruck brächte. Die Veränderungen seien gerechtfertigt, ließen den Sinn des Textes unberührt und entstellten das Werk nicht.


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(al) 26.01.2011



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