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„ilink“ nicht als EU-Wortmarke eintragsfähig
Die Berliner Ilink Kommunikationssysteme GmbH darf den Begriff „ilink" nicht als Gemeinschaftswortmarke eintragen lassen. Das hat das Europäische Gericht (EuG) im Dezember 2010 entschieden. Die Prüfer des HABM (Harmonisierungsamt für den Binnemenarkt hatten die Markeneintragung im Oktober 2007 mit der Begründung zurückgewiesen, „ilink" sei eine rein beschreibende Angabe ohne Unterscheidungskraft. Der Verbraucher erkenne in der angemeldeten Marke lediglich das englische Wort „link", das „verbinden" bedeute und häufig in den Bereichen der Datenverarbeitung und der Telekommunikation verwendet werde und den Buchstaben „i", den er als Abkürzung für „Internet" auffassen werde, weil er in diesen Bereichen häufig in dieser Weise verwendet wird.
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(al) 28.01.2011
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