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Bio-Siegel für Mineralwasser ist irreführend

Im Streit um die Bezeichnung „Biomineralwasser“ hat das Landgericht Nürnberg-Fürth gegen den Oberpfälzer Getränkehersteller Neumarkter Lammsbräu entschieden. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. hatte das Unternehmen auf Unterlassung der Verwendung des Begriff „Biomineralwasser“ in Anspruch genommen. Die Bezeichnung sei irreführend und das auf der Flasche angebrachte Siegel eine Nachahmung des amtlichen Siegels. Das Gericht folge der Argumentation der Wettbewerbshüter. „Biomineralwasser“ sei eine zur Täuschung geeignete Bezeichnung, so das Gericht. Die Bezeichnung „Bio“ erwecke beim Verbraucher die Erwartung, dass sich dieses Mineralwasser erheblich von einem „konventionellen“ Mineralwasser unterscheide. Dies treffe im Ergebnis aber nicht zu. Das verwendete Siegel sei zudem eine Nachahmung des staatlichen Bio-Siegels. Es bestehe zumindest eine mittelbare Verwechslungsgefahr.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Susanne Horn, Geschäftsführerin der Neumarkter Lammsbräu, kündigte bereits eine Berufung gegen das Urteil an: „Wir bedauern dieses Urteil sehr, weil es aus unserer Sicht die berechtigten Interessen des Verbraucherschutzes nicht ausreichend berücksichtigt. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass es auch bei Mineralwässern sehr große Qualitätsunterschiede gibt. Der Verbraucher hat eine Recht darauf, genau zu erfahren, welche Qualität sein Mineralwasser tatsächlich hat“, so Horn. Die Neumarkter Lammsbräu will das Mineralwasser weiter unter der Bezeichnung „Bio-Kristall“ vertreiben.


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(al) 02.02.2011



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