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Für DVD’s, die mehrere Folgen einer Fernsehserie enthalten, besteht keine Pflicht zur Zahlung einer Filmabgabe. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Streit zwischen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und der Filmförderungsanstalt (FFA) entschieden. Die Vertriebsgesellschaft des RBB hatte diverse 18 bis 50-minütige Folgen von Fernsehserien, wie „Drei Damen vom Grill“ und „Panda, Gorilla & Co.“, auf DVD veröffentlicht. Die Filmförderungsanstalt verlangte eine entsprechende Filmabgabe.
Das Verwaltungsgericht gab dem klagenden Sender Recht. Die nach dem Gesetz für die Zahlung einer Film- bzw. Videoabgabe erforderliche Laufzeit von mehr als 58 Minuten beziehe sich nicht auf die Gesamtlänge der DVD, sondern lediglich auf den einzelnen Film. Grundlage der Abgabepflicht sei von Anfang an stets der einzelne programmfüllende Film bzw. Spielfilm gewesen. Es gebe, so das Gericht, keinen Anhalt dafür, dass der Gesetzgeber darüber hinaus Fernsehserien der hier vorliegenden Art mit einer Videoabgabe habe belegen wollen.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat die Berliner Kammer die Berufung zum OVB Berlin-Brandenburg und die Sprungrevision zugelassen.
(al) 02.02.2011
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