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OLG Stuttgart untersagt Werbeslogan für Früchtequark

Die Werbeaussage „So wichtig wie das tägliche Glas Milch" ist irreführend. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einem bekannten Hersteller von Milchprodukten verboten einen Früchtequark weiter mit diesem Slogan zu bewerben. Auch in diesem Fall hatte die Wettbewerbszentrale den Slogan als Irreführung des Verbrauchers beanstandet, weil er wesentliche Punkte verschleiert. Das Produkt wiese zwar, nach Auffassung der Wettbewerbshüter, den gleichen Calciumgehalt wie Milch auf, enthielte aber gleichzeit die mehrfache Menge an Zucker. Mit dem Slogan würde Eltern suggeriert, man könne „das tägliche Glas Milch" durch den zuckerhaltigen Früchtequark ersetzen.

Das Landgericht Stuttgart hatte die Klage zunächst abgewiesen. Der Verbraucher werde durch die Aussage nicht irregeführt, da er das Produkt lediglich als Ergänzung zu Milch begreife. Zur Information könne er das Zutatenverzeichnis lesen, aus dem sich der Zucker-anteil ergebe, so das Landgericht. Wie die Wettbewerbszentrale mitteilt, hat sich das Oberlandesgericht in seinem aktuellen Urteil der Auffassung der Wetbewerbshüter angeschlossen. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.


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(al) 04.02.2011



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