Samstag, 15. August 2026

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


Neue Prüfverfahren und Regularien für Computerspiele

Die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) hat zum Februar 2011 die Regularien für die Prüfung von Computer- und Videospielen geändert. „Mit neuen USK-Grundsätzen modernisieren wir die Verfahren und sorgen für mehr Klarheit und Transparenz“, teilte USK-Geschäftsführer Felix Falk mit. Nach Abstimmungen zwischen den Bundesländern und den Trägerverbänden G.A.M.E. (Bundesverband der Entwickler von Computerspielen) und BIU (Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V.) hatte der USK-Beirat das bisherige Regelungswerk aus dem Jahr 2006 mit den neuen Grundsätzen abgelöst.

Das neue Regelwerk verkürzt die Prüfinstanzen von vier auf drei Stufen. In dem gemeinsamen Verfahren der Selbstkontrolle und der Länder können Spiele damit erstens ein Regelverfahren, zweitens eine Berufung sowie drittens eine Appellation durchlaufen. Damit werden sowohl die Widerspruchsrechte der Antragsteller und der Bundesländer als auch die Gewährleistung der schnellen und effektiven Prüfzeiten sichergestellt.

Gleichzeitig wurde die Rolle des USK-Beirats mit den neuen Grundsätzen gestärkt. Zu den insgesamt 14 Beiratsmitgliedern zählen die zentralen gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen des Jugendschutzes in Deutschland. Dazu gehört unter anderem die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), deren Aufnahme in den Beirat das verstärkte Engagement der USK im Bereich der Online-Spiele unterstreicht.

„Die USK setzt sich auch weiterhin für einen umfassenden und einheitlichen Jugendschutz im Bereich der Computerspiele ein. Für den Bereich der Datenträger können wir diesem Anspruch mit den neuen Grundsätzen nun noch besser gerecht werden“, so Falk.


zurück

(al) 09.02.2011



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine