Aktuelle Ausgabe

Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat sich mit dem Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e.V. (bdv) und dem Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. (VDKD) einigen können. Dabei ging es um offene Punkte aus einer Schiedsstellenentscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) aus dem Jahr 2009. Nach Ansicht der Schiedsstelle sollten Autoren an Sponsoring- und Werbeeinnahmen beteiligt werden, da diese einen geldwerten Vorteil darstellen.
So müssen ab dem 1. April 2011 Veranstalter, die Einnahmen aus der Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen erzielen, zusätzlich zum Allgemeintarif je nach Größe der Veranstaltung eine weitere Vergütung zwischen 0,35 und 0,42 Prozent auf den Veranstaltungsbruttoumsatz zahlen.
Dazu Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: „Mit der Einigung ist ein Durchbruch in einem für die Vergütung unserer Urheber wichtigen Bereich gelungen: Wir haben gemeinsam mit den Konzertveranstalterverbänden festgelegt, welche Umsätze unter dem Begriff „geldwerter Vorteil" zu verstehen sind und diese in den einschlägigen Tarif mit einbezogen".
(al) 11.02.2011
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erscheinungstermine