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Das Landgericht Köln hat der Germanwings GmbH per einstweiliger Verfügung untersagt mit Flugpreisen zu werben, die die seit Januar 2011 gültige Luftverkehrssteuer nicht enthalten. Die Fluggesellschaft hatte im Internet mit Preisen ab 9,99 Euro geworben. Nur ein „Sternchenhinweis“ erläuterte dem Kunden, dass auf diesen Preis noch die Luftverkehrssteuer von 8,- Euro pro Strecke für innerdeutsche und europäische Flüge aufgeschlagen wird.
„Dies widerspricht eindeutig der klaren gesetzlichen Vorgabe sowohl des europäischen als auch des nationalen Gesetzgebers“, erläutert Rechtsanwalt Hans-Frieder Schönheit, Mitglied der Geschäftsführung der klagenden Wettbewerbszentrale. „Jede Preiswerbung für Flugreisen muss die obligatorische Luftverkehrssteuer enthalten. Nur dann ist sowohl die Gleichheit im Wettbewerb zwischen den verschiedenen Anbietern als auch eine korrekte Preisinformation für den Verbraucher gewährleistet“, so Schönheit weiter.
Germanwings hat das beanstandete Angebot – nach eigenen Angaben – inzwischen korrigiert.
Bild: germanwings
(al) 15.02.2011
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