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DJV fordert freie Bildberichterstattung in Flughäfen

Nach dem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Versammlungsfreiheit im Frankfurter Flughafen fordert der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) die Betreiber von Flughäfen, Bahnhöfen und Einkaufszentren auf nun auch die freie Bildberichterstattung zuzulassen. In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit hatte die „Initiative gegen Abschiebungen" gegen den Betreiber des Frankfurter Flughafens, Fraport AG, Verfassungsbeschwerde erhoben. Die Fraport AG hatte der Initiative im März 2003 ein „Flughafenverbot" erteilt, nachdem diese an einem Abfertigungsschalter Flugblätter verteilt hatte.

Nachdem Klage der Initiative in allen Instanzen erfolglos geblieben war, erkannten die Verfassungsrichter nun eine Verletzung des Grundrechts der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit an. Dies gelte nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur für Unternehmen, die vollständig im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, sondern auch für gemischtwirtschaftliche Unternehmen, wenn diese von der öffentlichen Hand beherrscht würden.

„Die Freiheit der Berichterstattung ist ebenso wie die Versammlungsfreiheit ein demokratisches Grundrecht", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Er wies darauf hin, dass Bildjournalisten häufig die Berichterstattung mit dem Hinweis auf das Hausrecht von den Betreibern verboten werde. „Es kann nicht angehen, dass Demonstrationen in Flughäfen erlaubt sind, die Fotografen und Kameraleute aber draußen bleiben müssen", so Konken. Der DJV fordere die Betreiber öffentlich zugänglicher Marktplatzbereiche wie Flughafengesellschaften und die Deutsche Bahn daher dazu auf, Bildjournalisten in Zukunft ihre Arbeit ungestört ausüben zu lassen. Andernfalls werde der Verband rechtliche Schritte prüfen.


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(al) 28.02.2011



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