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Kartellamt: Wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen Videoplattform von RTL und ProSiebenSat.1

Das Bundeskartellamt hat den beiden Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 signalisiert, dass es die Pläne für eine senderoffene Internetplattform nach dem Vorbild des US-Angebots Hulu nicht genehmigen wird. Die beteiligten Unternehmen haben nun die Möglichkeit zu der Abmahnung des Kartellamts Stellung zu nehmen. Die Frist für eine abschließende Entscheidung läuft bis zum 21. März 2011.

In einer Mitteilung der Wettbewerbsbehörde heißt es, die Gründung der gemeinsamen Plattform in der konkret geplanten Form würde das nach wie vor bestehende marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärken.

Die nach dem derzeitigen Sachstand zu erwartende Koordinierung geschäftlicher Interessen über das Gemeinschaftsunternehmen würde darüber hinaus einen Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen darstellen, so die Kartellwächter.


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(al) 28.02.2011



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