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Telefonwerbung: Verbraucherzentrale mahnt Springer ab

Die Verbraucherzentralen haben vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die Axel Springer AG erwirken können. Demnach ist es dem Verlagshaus verboten, Verbrauchern in Briefen die Zustimmung zu Werbung per Telefon, E-Mail oder SMS zu bestätigen, wenn die Adressaten sich damit zuvor nicht einverstanden erklärt hätten.

Wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilte, hatten sich Leser der WELT und des Hamburger Abendblatts über einen Brief beschwert, in dem sich der Verlag „für Ihre telefonische Zustimmung zu unserem Angebot, Sie in Zukunft weiterhin per Telefon, E-Mail oder SMS über Medienangebote der Axel Springer AG und der Ullstein GmbH zu informieren“ bedankte. Verstimmte Empfänger versicherten den Verbraucherschützern, sie hätten eine solche Zustimmung nicht erteilt.

Die Hamburger Verbraucherzentrale forderte den Verlag daraufhin im Januar zur Unterlassung auf. Nachdem auch den Verbraucherschützern in Berlin entsprechenden Beschwerden vorlagen und eine einstweilige Verfügung (Beschluss vom 16.02.2011, AZ: 96 O 17/11) erwirkt werden konnte, erkannte der Springer-Verlag auch die Hamburger Abmahnung an.


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(al) 11.03.2011



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