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Microsoft schließt sich EU-Kartellrechtsbeschwerden gegen Google an

Den Suchmaschinengiganten Google Inc. erwartet eine weitere Kartellrechtsbeschwerde aufgrund einer möglichen marktbeherrschenden Stellung. Brad Smith, Senior Vice President und General Counsel des US-Softwareunternehmens Microsoft erklärte am Mittwoch (30.03.2011), das Unternehmen bereite eine formale Beschwerde zur Vorlage an die EU-Kommission vor. Smith bekundete zunächst seinen Respekt für Google. Das Unternehmen hätte viel dafür getan die Informationen der Welt zu ordnen („to organize the world’s information“), solle aber Niemanden davon abhalten wettbewerbsfähige Alternativen zu entwickeln.

Der Microsoft-Justiziar führte in seiner Erklärung mehrere Beispiele für das wettbewerbswidrige Verhalten Googles an. Dabei ging es auch um den möglichen Verstoß gegen die europäischen Kartellrechtsvorschriften (Artikel 102 AEUV) in Bezug auf die Online-Suche. Seit November 2010 läuft ein kartellrechtliches Prüfverfahren der EU-Kommission (Antitrust AZ: 39740, 39768, 39775), das die Vorwürfe von Suchdienste-Anbietern im Hinblick auf die Benachteiligung ihrer Dienste in den unbezahlten und bezahlten Google-Suchergebnissen und die möglicherweise bevorzugte Platzierung Googles eigener Dienste untersucht.

Im Verlauf des EU-Verfahrens soll geklärt werden, ob Google unbezahlte Suchergebnisse von Wettbewerbern, die sich auf die Bereitstellung von bestimmten Online-Inhalten wie zum Beispiel Preisvergleichen spezialisiert haben (sogenannte vertikale Suchdienste), in der Rangfolge herabgestuft und den Ergebnissen seiner eigenen vertikalen Suchdienste einen bevorzugten Rang eingeräumt hat, um konkurrierende Dienste auszuschließen.

Die Kommission wird zudem den Vorwürfen nachgehen, Google habe die Qualitätskennzahl ("Quality Score") bezahlter Suchergebnisse von konkurrierenden vertikalen Suchdiensten herabgestuft. Die Qualitätskennzahl gehört zu den Faktoren, die den Preis beeinflussen, den Werbetreibende an Google für die Schaltung ihrer Werbung zahlen. Zudem sollen Werbepartnern möglicherweise Ausschließlichkeitsverpflichtungen auferlegt worden sein. Dadurch wurden sie daran gehindert, bestimmte Arten konkurrierender Werbung auf ihren Webseiten zu schalten. Derartige Ausschließlichkeitsverpflichtungen soll Google möglicherweise auch Computer- und Softwarevertreibern auferlegt haben, um konkurrierende Suchdienste auszuschließen. Auch das Bestehen etwaiger Beschränkungen für die Übertragbarkeit von Daten aus Online-Werbekampagnen auf konkurrierende Online-Werbeplattformen wird untersucht.

Nachzulesen unter:

Stellungnahme Microsoft - Brad Smith

Europäische Kommission
Prüfverfahren (30.11.2010)


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(al) 31.03.2011



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