Aktuelle Ausgabe
Die Deutsche Post AG (DPAG) muss nach einem Urteil des Landgerichts Köln ihr Verfahren für eine gesicherte Identifizierung von Personen im Internet auch der Konkurrenz zur Verfügung stellen. Die DPAG hatte einen Vertrag über PostIdent Dienste für die Identifizierung von potentiellen DE-Mail-Kunden der Marken WEB.DE und GMX kurzfristig gekündigt.
Laut einer Mitteilung der Klägerin, der 1&1 Internet AG, ist diese Kündigung nach Auffassung des Landgerichts unwirksam. Ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung der beklagten DPAG läge darin, dass sie gegenüber den Klägerinnen die Verweigerung der Dienstleistungen mit ihren eigenen Wettbewerbschancen auf dem De-Mail-Markt begründet. Hier läge ein Fall des Behinderungsmissbrauchs vor, zitiert 1&1 aus der Urteilsbegründung.
„Die Post versucht ihr E-Post-Produkt am Markt zu etablieren - was einerseits verständlich ist, da wir mit mehr als 30 Millionen aktiven Mail-Kunden um Jahre voraus sind. Allerdings sollte die Post ihre Stellung im PostIdent-Verfahren nicht ausnutzen, sondern sich wieder dem fairen Wettbewerb stellen", sagte Jan Oetjen, WEB.DE- und GMX-Geschäftsführer.
Die Deutsche Post kann nun innerhalb eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht einlegen. Man werde das Urteil sehr genau prüfen und dann entscheiden, ob Rechtsmittel dagegen eingelegt würden, erklärte ein Sprecher des Unternehmens gegen-über dem Rechtsportal beck-aktuell.
(al) 01.04.2011
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erscheinungstermine