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Das Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestags wird ab sofort ausschließlich Plenardebatten, öffentliche Ausschutzsitzungen und Sonderveranstaltungen aus dem Plenum dokumentieren, übertragen und wiederholen. So werden - laut einer Mitteilung des Bundestags -sämtliche redaktionellen Beiträge künftig nur noch im Internet abrufbar sein.
Grund dafür ist ein Hinweis der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK). Demnach sei das Parlamentsfernsehen ein Rundfunkangebot und benötige eine rundfunkrechtliche Zulassung. Diese Zulassung könne aber nicht erteilt werden, da laut § 20a Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrags juristische Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich keine Rundfunkzulassung bekommen könnten.
Das Bundestags-Fernsehen überträgt bereits seit 1990 Plenar- und Ausschusssitzungen des Deutschen Bundestags, zunächst nur hausintern, später dann verschlüsselt. Erst seit Januar 2011 wurde das parlamentarische Fernsehangebot stärker redaktionell gestaltet und unverschlüsselt über Webstream verbreitet.
(al) 26.04.2011
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