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Dem bayerischen Künstler Christian Kaiser wurde von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) ein Bußgeld in Höhe von mehreren Tausend Euro auferlegt, weil dieser sich weigerte, ein Internetangebot den Vorgaben der BLM entsprechend anzupassen, dessen Inhalt „sozialethisch desorientierend" sei. Die Fotografien und Videoclips des jungen Künstlers zeigen junge Frauen zwischen Verwahrlosung, Gewalt, Sex, Drogen und Prostitution. „Heroin Kids", so der Künstler, versteht sich als Ausschnitt eines wilden und freien Lebens, das an der Grenze zur Selbstzerstörung gelebt wird und keine Regeln oder festen Werte mehr kennt. Die Darstellerinnen werden in überzeichneter Weise in ihrem Elend gezeigt. Die Werke des Fotografen sind zweifellos nicht jedermanns Geschmack und sollen dies auch nicht sein.
Die BLM ist demgegenüber der Auffassung, das Angebot ästhetisiere und verharmlose den Heroinkonsum, weil an keiner Stelle auf die Gefahren des Drogenkonsums hingewiesen werde. Obwohl die überwiegend krassen Darstellungen die Modelle in Erbrochenem, in Fäkalien und Unrat zeigen, ist die BLM der Auffassung, die Darstellungen könnten auf Jugendliche „attraktiv wirken und diese zur Nachahmung animieren".
Da der junge Künstler sein Angebot nicht unverzüglich den Vorgaben der BLM angepasst hat – Entfernung oder aber eine auf die Nachtstunden beschränkte Zugänglichmachung des Internetangebots – wurde ihm nun ein hohes Bußgeld auferlegt. Hiergegen hat Kaiser durch den Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz (Foto), Rechtsvertreter des Künstlers, Einspruch eingelegt. Am 19. April 2011 stellte das Amtsgericht Ebersberg (Az. 3 Owi 24 Js 17202/10) das Verfahren abschließend ein - eine Schlappe für die BLM, wie Dr. Kötz erklärt. Es sei, so das Gericht, durchaus zweifelhaft, ob die Darstellungen „entwicklungsbeeinträchtigend" seien. Ob dies der Fall sei, sei ggf. in einem Verwaltungsstreitverfahren unter Hinzuziehung eines jugendpsychologischen Gutachtens zu klären.
Dies habe, so der Fachanwalt für Medienrecht, zur Folge, dass die BLM weit weniger leicht Verbote von Angeboten aussprechen bzw. Bußgelder verhängen kann, weil nunmehr Beweis über die Behauptung, ein Angebot sei entwicklungsbeeinträchtigend, geführt werden muß. Doch diesen Weg wolle die BLM offenbar gehen: Soeben wurde der Künstler aufgefordert, sich über die künftige Nutzung seines Angebots www.vicous-videos.de zu erklären. Stellt er die beanstandeten Inhalte wieder ein, wird sein Kunstprojekt verboten. Für seinen Anwalt ein einmaliger Fall in der deutschen Nachkriegsgeschichte.
(al) 02.05.2011
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