Aktuelle Ausgabe
Die Richtlinie 2001/83/EG verbietet u.a. Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Medikamente, so genannte Rx-Arzneimittel. Mit einem Urteil vom 5. Mai hat der Europäische Gerichtshof das Werbeverbot für Rx-Arzneimittel nun teilweise gelockert. Das Gericht entschied, dass künftig die Verbreitung von Informationen über sogenannte Rx-Arzneimittel auf den Internetseiten der Arzneimittelunternehmen erlaubt ist, "wenn diese Informationen nur demjenigen zugänglich sind, der sich selbst um sie bemüht". Die Verbreitung darf jedoch nur in der wörtlichen und vollständigen Wiedergabe der genehmigten Packungsbeilage bestehen.
Wie der Branchendienst HEALTHCARE MARKETING berichtet, begrüßt der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH), Bonn, diese Entscheidung: "Damit ist nun erfreulicherweise endlich geklärt, dass die neutrale Wiedergabe der Arzneimittelpackung sowie der unveränderten Packungsbeilage durch den Arzneimittel-Hersteller auch gegenüber Nichtfachkreisen im Internet zulässig ist.“ Bislang mussten Patienten eine schriftliche Anfrage an das pharmazeutische Unternehmen stellen, um an weiterführende Produktinformationen zu gelangen.
Die Verbreitung von Informationen über ein Arzneimittel bleibt aber, laut EuGH-Urteil, weiterhin verboten, wenn die „Informationen“ Gegenstand einer vom Hersteller vorgenommenen Auswahl oder Umgestaltung waren, die nur durch ein Werbeziel erklärbar seien.
(al) 09.05.2011
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erscheinungstermine