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Irreführende Werbung: Wettbewerbszentrale verzeichnet mehr Beschwerden

Rund 14.000 Beschwerden und Anfragen hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. mit Sitz in Bad Homburg im vergangenen Jahr bearbeitet. Während Beschwerden im Bereich der unerlaubten Telefonwerbung in 2010 um ein Drittel zurückgingen, stiegen die Beschwerden wegen irreführender Werbung um 5%, wie Dr. Reiner Münker (Foto), geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, am vergangenen Dienstag bei der Vorstellung des Jahresberichts 2010 mitteilte.

So verzeichneten die Wettbewerbshüter seit Inkrafttreten der gesetzlichen Verschärfungen im 2008 einen 24% Rückgang bei Anfragen zu erlaubten Telefonanrufen. Dagegen erreichte die Beschwerdezahl im Bereich irreführender Werbung mit 6.500 Vorgängen einen neuen Höhepunkt.

„Die meisten Unternehmen handeln völlig rechtskonform. Aber in jeder Branche gibt es auch schwarze Schafe, die sich auf unlautere Weise einen Vorteil verschaffen wollen. Das geht von einfacher Unkenntnis der Rechtslage im Formalbereich über kleine Tricks und Mogeleien bis hin zu vorsätzlichen Verbrauchertäuschungen", erläuterte Münker. Er zeigte sich dagegen zufrieden mit der wirtschaftlichen Selbstkontrolle. „In den allermeisten Fällen müssen wir nicht vor Gericht ziehen. Da können wir innerhalb weniger Tage oder ein bis zwei Wochen eine gütliche Unterlassung von den Unternehmen erreichen", so Münker.

So habe die Wettbewerbszentrale im letzten Jahr außergerichtlich erreicht, dass in mehreren Tausend Fällen die Unternehmen ihre Werbung gestoppt oder geändert haben. Zusätzlich wurden rund 650 Gerichtsverfahren geführt. Beispiele zu den jeweiligen Branchen finden sich unter: www.wettbewerbszentrale.de.


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(al) 12.05.2011



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