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Nachdem sich der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Hanspeter Thür Ende März in einem Verfahren vor dem Schweizerischen Bundesverwaltungsgericht (BVGer) gegen den Google-Dienst „Street View“ durchsetzen konnte (AZ: A-7040/2009), will der Internetdienstleister nun Beschwerde an das Bundesgericht führen.
Patrick Warnking, Country Manager Google Schweiz, kündigte an, „Street-View“ in der Schweiz einzustellen, sollten die Anordnungen des Bundesverwaltungsgerichts tatsächlich Bestand haben. Gemäß dem Urteil des Berner BVGer muss Google dafür sorgen, dass sämtliche Gesichter und Kontrollschilder vor der Veröffentlichung im Netz unkenntlich gemacht werden. Im Bereich sensibler Einrichtungen sei die Anonymität der Personen zu gewährleisten. Der Internetdienstleister nehme, so die Schweizer Richter; im Interesse ihres wirtschaftlichen Erfolgs die allfällige Verletzung der Persönlichkeitsrechte zahlreicher Personen in Kauf.
Google Country ManagerWarnking erklärte in einer Mitteilung des Unternehmens: «Wir werden uns sehr bemühen, Street View für die Schweizer Nutzer zu erhalten. Wir führen nicht deshalb Beschwerde, weil wir eigene finanzielle Interessen verfolgen - wir verdienen kein Geld mit Street View - sondern wir stehen für Innovation ein und für die Vorteile, die Street View der Schweiz bringt. Wir hoffen, dass diese Grundsätze letztlich Oberhand haben werden und dass wir den Nutzern auf der ganzen Welt auch weiterhin die Städte, Dörfer, Berge und Landschaften der Schweiz zeigen können.»
«Wir erkennen an, dass das Gericht Bedenken wegen der Privatsphäre der Schweizer hat. Und ich möchte deutlich und unmissverständlich klarstellen, dass wir den Datenschutz äußerst ernst nehmen. Wir haben bereits Maßnahmen ergriffen, um die Identität von Einzelpersonen und Fahrzeugen bei Street View zu schützen. Und wir hoffen sehr, dass dies im Beschwerdeverfahren auch entsprechend gewürdigt wird», so Warnking abschließend.
(al) 12.05.2011
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