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Der ehemalige Präsident der FIA (Fédération Internationale de l’Automobile) Max Mosley ist mit einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strasbourg in vorletzer Instanz gescheitert. Mosley war nach Veröffentlichungen von Sexvideos im Frühjahr 2008 bereits in Großbritannien gerichtlich gegen die „News of the World“ sowie in Deutschland u.a. gegen die Axel Springer AG, die Deutsche Presse Agentur und die ZEIT vorgegangen.
Im aktuellen Verfahren vor dem EGMR verlangte der 71-jährige nun eine legale Verpflichtung der Medien zur Benachrichtigung Betroffener vor Veröffentlichung des jeweiligen Artikels. So hätte er die Gelegenheit gehabt den Beitrag mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung zu verhindert. Mosley berief sich dabei auf sein Grundrecht (Artikel 8 European Convention on Human Rights) auf Schutz des Privatlebens. Der Gerichtshof wies die Beschwerde ab. Die geforderte Benachrichtigungspflicht würde den investigativen Journalismus beeinträchtigen und eine Art Zensur vor der Veröffentlichung darstellen.
(al) 16.05.2011
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