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LG München spricht ehemaligen BILD-Reporter im Fall „Ottfried Fischer“ frei

Das Landgericht München hat am Montag (23.05.2011) das Urteil gegen einen früheren BILD-Reporter aufgehoben. Der Journalist war im Oktober vergangenen Jahres wegen Nötigung und Verletzung des persönlichen Lebensbereichs von Schauspieler Ottfried Fischer zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Dem BILD-Mitarbeiter war vorgeworfen worden, er habe Fischer mit einem Sexvideo unter Druck gesetzt, um ein Exklusiv-Interview mit dem Schauspieler zu bekommen. Nun hat das Landgericht den Fall in zweiter Instanz anders beurteilt.

Wie der Springer Verlag berichtet, befanden die Richter, dass für eine Nötigung seitens des Reporters keine Beweise vorlägen. Zudem sei keine Strafbarkeit wegen des Gebrauchens von Bildaufnahmen gegeben, wenn ein Journalist mit dem Betroffenen über die Existenz brisante Fotos oder Filme spreche.

Dazu erklärt Claas-Hendrik Soehring, Leiter Verlagsrecht der Axel Springer AG: „Das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts München hatte die Bedeutung des Falles für die journalistische Arbeit völlig verkannt und ist jetzt zu Recht durch das Landgericht München aufgehoben worden – ein Sieg für die Recherchefreiheit der Presse. Der Versuch der Münchener Staatsanwaltschaft, presserechtlich gebotene Recherchearbeit von Journalisten zu kriminalisieren, ist gescheitert.“

Ottfried Fischer, der als Nebenkläger auftrat, bedauerte die Entscheidung in einem Statement gegenüber SPIEGEL-ONLINE. Auch als Kabarettist und Nichtjurist sei er sich sicher: Pressefreiheit bedeute nicht Erpresserfreiheit. Er wolle sich der bereits angekündigten Revision der Staatsanwaltschaft anschließen.


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(al) 24.05.2011



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