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Der Arbeitskreis Wetten im Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) hat anlässlich einer Anhörung der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt zur Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags vor einer einseitigen Diskriminierung privater Fernsehsender durch die vorgesehenen Werberegelungen gewarnt. Wie der Verband mitteilt, wäre Werbung für Sportwettenanbieter im Fernsehen im Umfeld von Sportsendungen nicht zulässig. Der Arbeitskreis im VPRT bewertet die Eckpunkte der Ministerpräsidenten zum neuen Staatsvertrag zwar als grundsätzlich richtiges Signal für ein Lizenzmodell im Bereich der Sportwette, bezweifelt aber, dass die vorgesehenen Restriktionen dem Ziel der Regulierung und Kanalisierung gerecht würden.
Thomas Deissenberger, Vorsitzender des Arbeitskreises Wetten im VPRT und Vorsitzender der Geschäftsführung der Constantin Sport Marketing GmbH dazu: „Sollte diese Regelung umgesetzt werden, könnte dies für sport-übertragende Privatsender als faktisches Werbeverbot verstanden werden. Damit würden sie gegenüber anderen Medienangeboten sowie auch ausländischen Sportsendern, die ohne ein entsprechendes Werbeverbot in Deutschland empfangbar sind, erheblich benachteiligt. Wir appellieren an die Länder, in den weiteren Beratungen die Werbebestimmung deutlich nachzubessern und für Sportsender entsprechende Werbung zuzulassen." Im Falle einer Öffnung im Glücksspielmarkt und einer entsprechenden Werbeliberalisierung rechne der VPRT mit Werbemehreinnahmen in einem insgesamt zwei- bis dreistelligen Euro-Bereich pro Jahr. Sollten diese Einnahmen gerade an den Sendern mit einem programmlichen Schwerpunkt im Bereich Sport vorbeifließen, würden diese im Wettbewerb um attraktive Rechte mit ARD und ZDF durch die entsprechenden Mindereinahmen zusätzlich benachteiligt, so Deissenberger.
(al) 30.05.2011
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