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Justizminster sprechen sich für eine klassische Juristenausbildung aus

Die Justizministerkonferenz der Länder (JuMiKo), in 2011 unter dem Vorsitz Sachsen-Anhalts, hat sich gegen Überlegungen ausgesprochen, die juristische Ausbildung in Umsetzung der so genannten Bologna-Reform auf eine Bachelor-Master-Struktur umzustellen. So wird es bei der Ausbildung für die reglementierten juristischen Berufe auch künftig zwei Staatsexamen und einen einheitlichen Vorbereitungsdienst geben.

Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb dazu: „Die untersuchten Modelle haben zwar auch Vorteile, überzeugen aber in Gänze nicht. Bei einer Umstellung würden wichtige Stärken unserer heutigen Ausbildung verloren gehen. Die Juristenausbildung in Deutschland hat nach der Studienreform aus dem Jahre 2002 weiter an Qualität gewonnen."

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßte das Festhalten der JuMiKo an einer einheitlichen Ausbildung. Die Kammer hatte, laut einer Mitteilung, 2006 ein Modell vorgelegt, nachdem sich das Hochschulstudium in einen dreijährigen Bachelor- und in einen zweijährigen Masterstudiengang gliedern sollte. Um Zugang zu der sich anschließenden zweijährigen praktischen Ausbildung zu erhalten, sollte weiterhin eine juristische Staatsprüfung erforderlich sein. Auf diese Weise sollte, so die BRAK, ein akademischer Zwischenabschluss (Bachelor) integriert werden, ohne die durch zwei Staatsexamina gesicherte Qualität der juristischen Ausbildung zu gefährden.

„Es ist mehr als bedauerlich, dass die Justizminister auch ein solches Modell abgelehnt haben", sagte Ekkehart Schäfer, Vizepräsident der BRAK „Ich gehe allerdings davon aus, dass damit die Diskussion um die Umsetzung der Bologna-Vorgaben in der Juristenausbildung nicht beendet ist, sondern über kurz oder lang erneut angestoßen wird."


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(al) 01.06.2011



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