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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat eine wichtige Entscheidung bezüglich von Unterlassungsansprüchen und -klagen in Fragen der Buchpreisbindung getroffen. Danach können Preisbindungstreuhänder eine Unterlassungserklärung hinsichtlich sämtlicher preisgebundener Bücher verlangen; sie müssen sich nicht mit einer Unterlassungserklärung zufrieden geben, die nur auf ein konkretes Buch bezogen wird.
Hintergrund des Falles: eine gerichtliche Auseinandersetzung um eine Frau, die auf Amazon.de ein Buch unter Preis zum Kauf anbot. Die Beklagte war von den Preisbindungstreuhändern abgemahnt worden, gab aber nur eine eingeschränkte Unterlassungserklärung ab, ausschließlich bezogen auf das konkrete unterhalb des gebundenen Ladenpreises verkaufte Buch. Die Verpflichtung zur Unterlassung von Unterpreisverkäufen für "verlagsneue Bücher" generell erschien ihr zu weitgehend. Da die Preisbindungstreuhänder nur eine weite Fassung der Unterlassungserklärung bezogen auf alle preisgebundenen Bücher akzeptieren, kam es zum Prozess.
Das OLG Frankfurt hat nur mit Beschluss vom 31. Mai festgestellt, dass sich die Unterlassungsverpflichtung auf alle preisgebundenen Bücher erstrecken muss. Denn andernfalls hätte der Händler die Möglichkeit, immer wieder andere Bücher anderer Verlage unterhalb des gebundenen Ladenpreises anzubieten, ohne jemals gegen die abgegebene Unterlassungserklärung zu verstoßen.
Die Gerichtsentscheidung bringt eine schon lang ersehnte Klarheit für Unterlassungserklärungen in Preisbindungssachen. Denn immer wieder war von Händlern nach Preisbindungsverstößen versucht worden, die Unterlassungserklärung auf den einen konkret abgemahnten Titel zu beschränken.
(al) 15.06.2011
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