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Die FIRST MAIL Düsseldorf GmbH, ein Tochterunternehmen der Deutschen Post AG, hat gegen die Entgeltmaßstäbe und das Diskriminierungverbot nach dem Postgesetz verstoßen. Das teilte die Bundesnetzagentur am vergangenen Dienstag mit. Die Behörde hat dem Briefdienstleister in Abstimmung mit dem Bundeskartellamt eine Frist bis 31.08.2011 gewährt um die Entgelte entsprechend anzuheben.
Dazu Matthias Kurth (Foto), Präsident der Bundesnetzagentur: „Die nach unseren Untersuchungen bei der First Mail vorliegende Kostenunterdeckung führt zu einer Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen, die nicht hinnehmbar ist. Die Deutsche Post hatte zwar Kostendeckung für First Mail ab dem Jahr 2011 prognostiziert. Dem konnte nach den anzulegenden Maßstäben aber nicht gefolgt werden."
(al) 17.06.2011
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