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Zeitungsverlage reichen Klage gegen „Tagesschau“-App ein

Acht Zeitungsverlage haben am Dienstag (21.06.2011) bei der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln eine gemeinsame Klage gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und NDR eingereicht. Wie der der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) in Berlin bestätigt, wollen sich die Verlage damit gegen die „textdominante Berichterstattung in der Tagesschau-App ohne jeglichen Sendungsbezug“ wehren. Folgende Tageszeitungen haben die Klage eingereicht: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Süddeutsche Zeitung, Die Welt, Westdeutsche Allgemeine Zeitung, Kölner Stadt-Anzeiger, Rheinische Post, Ruhr Nachrichten sowie das Flensburger Tageblatt. Der BDZV unterstützt ausdrücklich die Aktion der klagenden Verlage.

Dazu Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des BDZV: „Die Ministerpräsidenten schauen untätig zu, wie mit Gebührengeldern umfänglich Pressetexte geschrieben und digital verbreitet werden. Es bedarf in Deutschland aber keiner staatsfinanzierten Presse".

Die Verlage berufen sich bei ihrer Klage auf den Rundfunkstaatsvertrag der Länder, in dem presseähnliche digitale Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender ohne konkreten Bezug zu einer erfolgten Sendung verboten sind. Der Verband hat zudem die Europäische Wettbewerbskommission erneut auf den, nach seiner Auffassung, grundsätzlichen Mangel an einer effektiven Kontrolle der Gebühren-finanzierten Sender hingewiesen.

Wie der Onlinedienst Heise.de berichtet, hat die ARD-Vorsitzende Monika Piel die Kritik der Zeitungsverlage zurückgewiesen. Es könne gut sein, dass die Tagesschau-App den Verlegern ein Dorn im Auge sei. Ihrer Argumentation könne sie aber nicht folgen, so Piel.

NDR-Intendant Lutz Marmor äußerte in einer Stellungnahme gegenüber dem hauseigenen Radiosender NDR info sein Bedauern über diesen Schritt der Verleger: "Die Verleger sollten lieber gemeinsam mit uns versuchen, Journalismus und Informationskompetenz im Dienste der Demokratie zu stärken, als gegeneinander zu arbeiten. Der Rechtsweg steht jedem in Deutschland offen. Eine genaue Begründung der Klage kennen wir noch nicht. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir am Ende bei den zu erwartenden Verfahren obsiegen werden. Ich habe Verständnis für die Wahrnehmung von Interessen, aber auch wir haben die Interessen unserer Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler zu wahren - 1,7 Millionen Menschen haben die kostenlose Tagesschau-App bisher heruntergeladen."


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(al) 21.06.2011



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