Samstag, 15. August 2026

Aktuelle Ausgabe

ANZEIGE


LG Hamburg: Fördermodell von studibooks.de unterläuft Buchpreisbindung

Die Online-Buchhandlung „studibooks.de" darf Bücher nicht mit Hilfe eines so genannten „Fördermodells" unter dem durch die Preisbindung vorgegeben Preis an ihre Kunden verkaufen. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 8. Juni ist das Verkaufsmodell von studibooks.de nicht zulässig. Die Online-Buchhandlung hatte, nach Angaben des Gerichts, für den Verkauf von Fachbüchern ein „Fördermodell" entwickelt, nach dem diverse Wirtschaftsunternehmen in einen „Fördertopf" einzahlen und dafür auf der Homepage von studibooks als „Partnerunternehmen" genannt wurden. Kaufte ein Kunde ein Fachbuch, stellte die Buchhandlung ihm zunächst den Ladenpreis auf seinem Kundenkonto in Rechnung, belastete dann den „Fördertopf" mit 10% des Ladenpreises und schrieb diesen Betrag dem Kundenkonto wieder gut. Im Ergebnis musste der Kunde so nur 90% des festgesetzten Ladenpreises zahlen. Auf der Rechnung wurde er auf das fördernde Unternehmen hingewiesen.

Nach Auffassung der Hamburger Richter, erhalte bei wirtschaftlicher Gesamtbetrachtung des „Fördermodells" die Buchhandlung nicht den gesamten Buchpreis. Tatsächlich zahlten die Partnerunternehmen nicht allein um zu fördern, sie zahlten vielmehr auch um auf der Homepage und der Kundenrechnung genannt zu werden. Ein Teil des zehnprozentigen Förderbetrags entfalle damit nicht auf das verkaufte Buch, sondern auf die eingeräumten Werbemöglichkeiten.

„Mit dieser Begründung hat das Urteil eine erhebliche Bedeutung auch für alle anderen Gutscheinmodelle", erklärte Prof. Dr. Christian Russ, der den Prozess für den Börsenverein und die Preisbindungstreuhänder geführt hat. „Denn künftig muss der Sponsor neben dem Gutschein auch noch den Werbevorteil zum Marktpreis bezahlen, was solche Modelle wirtschaftlich unsinnig und daher die Umgehungsabsicht deutlich macht. Und erfreulicher Weise hat das Gericht auch angedeutet, dass Gutscheinmodelle generell gegen Sinn und Zweck der Preisbindung verstoßen."


zurück

(al) 24.06.2011



Titelschutz anmelden

 

Wir informieren Sie

 

Erscheinungstermine