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BGH: „Hamburger Abendblatt“ setzt sich gegen Eva Herman durch

Die ehemalige Tagesschausprecherin Eva Herman erlitt im Rechtsstreit um die Wiedergabe ihrer Äußerung zur Stellung der Mutter in der Nazi-Zeit nun doch eine Niederlage. Der Bundesgerichtshof hob in letzter Instanz die Urteile des Landgerichts und Oberlandesgerichts Köln auf Unterlassung, Richtigstellung und Zahlung einer Geldentschädigung auf.

Die Journalistin und Buchautorin hatte am 6. September 2007, das von ihr verfasste Buch „Das Prinzip Arche Noah - warum wir die Familie retten müssen" auf einer Pressekonferenz vorgestellt. Am folgenden Tag erschien im „Hamburger Abendblatt" ein Artikel, in dem es u.a. hieß:
„Das ‘Prinzip Arche Noah‘ sei wieder ein „Plädoyer für eine neue Familienkultur, die zurückstrahlen kann auf die Gesellschaft", heißt der Klappentext." Die Autorin, „die übrigens in vierter Ehe verheiratet ist, will auch schon festgestellt haben, dass die Frauen „im Begriff sind, aufzuwachen", dass sie Arbeit und Karriere nicht mehr unter dem Aspekt der Selbstverwirklichung betrachten, sondern unter dem der „Existenzsicherung". Und dafür haben sie ja den Mann, der „kraftvoll" zu ihnen steht. In diesem Zusammenhang machte die Autorin einen Schlenker zum Dritten Reich. Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter. Die hätten die 68er abgeschafft, und deshalb habe man nun den gesellschaftlichen Salat. Kurz danach war diese Buchvorstellung Gott sei Dank zu Ende."

Eva Herman sah sich falsch zitiert und schwerwiegend in ihrem Persönlichkeitsrecht betroffen. Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass die beanstandete Berichterstattung das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Journalistin nicht beeinträchtig. Der Artikel habe die Äußerung der Klägerin weder unrichtig noch verfälscht oder entstellt wiedergegeben. Die Äußerung lasse, so das Gericht, im Zusammenhang betrachtet gemessen an Wortwahl, Kontext der Gedankenführung und Stoßrichtung nur die Deutung zu, die das Hamburger Abendblatt ihr beigemessen habe.

„Mit dem heutigen Urteil hat der Bundesgerichtshof einmal mehr Fehlentscheidungen der unteren Instanzen korrigiert, kommentierte Claas-Hendrik Soehring, Leiter Verlagsrecht der Axel Springer AG, das Urteil. „Selbstverständlich müssen auch Prominente wie Eva Herman eine kritische Auseinandersetzung mit ihren öffentlichen Äußerungen hinnehmen – alles andere liefe auf bloßen Verlautbarungs- und Gefälligkeitsjournalismus hinaus und hätte mit objektiver, unabhängiger publizistischer Arbeit nichts zu tun", so Soehring.


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(al) 24.06.2011



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