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Das Europäische Parlament hat in der vergangenen Woche eine neue EU-Verbraucherrichtlinie verabschiedet. Darin soll u.a. das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen europaweit vereinheitlicht werden. Nun fehlt noch die Zustimmung des europäischen Ministerrats. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie dann innerhalb von zwei Jahren umsetzen.
„Die geplanten Neuregelungen erleichtern für den deutschen Onlinehandel die Möglichkeit, auch über die Grenzen hinaus Waren zu verkaufen, ohne die unterschiedlichen Widerrufsfristen der einzelnen Länder beachten zu müssen“, erläutert Rechtsanwalt Rolf Albrecht, Kanzlei volke2.0 mit Sitz in Lünen, die künftigen Bestimmungen. Bisher gelte für den Verbraucher bei dem Abschluss von Fernabsatzverträgen eine Frist von 14 Tagen zur Ausübung des Widerrufsrechts. In anderen EU-Ländern gelten dagegen längere oder kürze Fristen. Die 14-tägige Frist soll nun künftig EU-weit gelten. Nur, wenn der Verbraucher nicht über das Widerrufsrecht belehrt wird, soll sich die Frist auf ein Jahr verlängern.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger liegt besonders die, in der neuen Richtlinie enthaltene, „Buttonlösung“ am Herzen. Diese Buttonlösung soll, so eine Verlautbarung des Ministeriums, Kostenfallen im Internet einen wirksamen Riegel vor schieben. Internetanbieter werden verpflichtet, über den genauen Preis zu informieren, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung aufgibt. Verbraucher seien nur zur Zahlung verpflichtet, wenn der Bestellbutton unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweist. Der Richtlinienvorschlag geht vom Grundsatz der Vollharmonisierung aus, ermöglicht den Mitgliedstaaten jedoch durch Öffnungsklauseln in verschiedenen Bereichen, ein höheres Verbraucherschutzniveau vorzusehen.
Eine einheitliche europäische Regelung werde zu einem hohen Wiedererkennungswert führen und schaffe die Voraussetzungen dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte besser und selbstbewusster wahrnehmen, so das Bundesjustizministerium. Um unnötige Verzögerungen zu verhindern, habe das Ministerium jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der diesen Teil der Richtlinie vorab umsetzt.
(al) 28.06.2011
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