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LG Potsdam: Höffner darf nicht mit Testsiegel „bestes Möbelhaus“ werben

Die Höffner Möbelgesellschaft GmbH & Co. KG mit Sitz im brandenburgischen Schönefeld darf nach einem Urteil des Landgerichts Potsdam nicht mehr mit dem Testurteil „Bestes Möbelhaus" werben. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) berichtet, beurteilte das Gericht das vom Hamburger Deutschen Institut für Service- Qualität GmbH & Co. KG verliehene Testsiegel als irreführend. Der Test weise erhebliche Mängel auf. Zudem erwecke das Siegel den falschen Eindruck, das Testinstitut sei eine staatliche oder staatlich anerkannte Einrichtung.

Die Verbraucherschützer hatten Klage gegen die Nutzung des Testsiegels eingereicht, weil es sich beim Deutsche Institut für Service-Qualität um eine private Firma handelt, die für die Nutzung der Testsiegel Geld verlangt. Der Test habe, laut Urteil, erhebliche methodische Mängel.

Das Institut habe vorwiegend die Beratungssituation in 14 Möbelhäusern untersucht. Deren Kernleistungen, der Verkauf und die Lieferung von Möbeln, wurden nicht getestet. Außerdem beruhte rund die Hälfte der Prüfpunkte auf der subjektiven Beurteilung der Testpersonen, die beispielsweise die „Raumatmosphäre" und das „Erscheinungsbild der Mitarbeiter" bewerteten. Der Test lasse daher keinen Schluss auf die generelle Qualität der getesteten Möbelhäuser zu. Die Werbung als „bestes Möbelhaus" sei daher irreführend.


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(al) 01.07.2011



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