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Bundespatentgericht feiert 50-jähriges Jubiläum

Bundespräsident Christian Wulff hat in der vergangenen Woche auf Einladung der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der Präsidentin des Bundespatentgerichts Beate Schmidt in einem Festakt in der Allerheiligen-Hofkirche der Residenz München das Bundespatentgericht anlässlich seines 50-jährigen Bestehens gewürdigt.

Das am 1. Juli 1961 als Oberes Bundesgericht gegründete Bundespatentgericht ist derzeit mit 120 Richterstellen und 29 Senaten eines der größten Bundesgerichte der Bundesrepublik Deutschland; jährlich gehen etwa 3.000 Verfahren neu ein. Zuständig ist es für Verfahren auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, soweit es darum geht, dass ein Patent-, Marken-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- oder Sortenschutzrecht gewährt, versagt oder wieder entzogen werden soll. Vor dem Bundespatentgericht können die Beteiligten den Rechtsstreit grundsätzlich selbst führen, da kein Anwaltszwang herrscht, im Regelfall lassen sie sich aber durch einen Patent- oder Rechtsanwalt vertreten.

Einzigartig ist das BPatG nicht nur wegen seines Aufgabenbereichs, sondern auch wegen der Zusammensetzung seiner Richterschaft: Juristen und Techniker (z.B. Chemiker, Physiker, Elektrotechniker) entscheiden gemeinsam über das Bestehen von Patenten und Gebrauchsmustern sowie über Klagen auf Erklärung der Nichtigkeit eines europäischen oder deutschen Patents. Aufgrund des ausgezeichneten Rufes und der Sachkompetenz des Gerichts rufen nicht selten ausländische Firmen das Bundespatentgericht zur Entscheidung über die Nichtigkeit eines Patents an. Hierbei können Streitwerte von bis zu 30 Millionen Euro anfallen.

Quelle: Bundespatentgericht


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(al) 06.07.2011



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