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Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Einführung eines Rechtsmittels gegen Zurückweisung von Berufungsgerichten beschlossen. Damit soll, wie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mitteilt, der Rechtsschutz im Zivilprozess ausgebaut werden. Künftig soll in der Berufungsinstanz häufiger eine mündliche Verhandlung stattfinden. Mit der Reform wird auch ein neues Rechtsmittel eingeführt. Bisher konnten Berufungsgerichte unabhängig vom Streitwert bestimmte Fälle durch unanfechtbaren Beschluss entscheiden. In Zukunft unterliegt die Rechtsprechung der Berufungsgerichte für Streitwerte ab 20.000 Euro der höchstrichterlichen Kontrolle.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßte die Gesetzesänderung. „Wir halten zwar auch weiterhin eine komplette Abschaffung der Möglichkeit, die Berufung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen, für die beste Lösung, die jetzt beschlossene Möglichkeit eines Rechtsmittels ist jedoch bereits ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Rechtsweggarantie für den Bürger.", erklärt Hansjörg Staehle, Vizepräsident der BRAK..
(al) 15.07.2011
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