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Die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) blieb mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen ein Basketball-Internetportal vor dem Landgericht Osnabrück ohne Erfolg.Wie das Gericht in einer Mitteilung erläutert, ging es in dieser Auseinandersetzung um die Kritik eines Basketball-Internetportals an der Berichterstattung der NOZ im Zusammenhang mit der Insolvenz der Osnabrücker GiroLive-Ballers.
Die Antragsgegner dürfen nun weiterhin in ihrem Internetportal die Berichterstattung der NOZ über die GiroLive-Ballers als äußerst zurückhaltend und milde kritisieren. Die Zeitung habe nämlich nicht sofort nach Kenntniserlangung von den finanziellen Schwierigkeiten der GiroLive-Ballers berichtet. Das Gericht sah zudem eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen der NOZ und den Ballers aufgrund wechselseitiger Werbeleistungen als erwiesen an.
Demnach dürfe das Internetportal auch die Frage aufwerfen, ob die NOZ als werbender Medien-Partner und Sponsor der Ballers aus wirtschaftlichem Eigeninteresse Informationen über Zahlungsrückstände verschwiegen hatte. Dies sei von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung an das Oberlandesgericht Oldenburg ist möglich.
(al) 15.07.2011
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