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OVG: Verweigerung der Akkreditierung einer Fotojournalistin war rechtswidrig

Eine freie Fotojournalistin, der im Juni 2007 die Akkreditierung für den G8-Gipfel in Heiligendamm verweigert wurde, konnte sich nun mit einer Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg durchsetzen. Wie das Gericht mitteilte, war die Akkreditierung der Journalistin wegen Sicherheitsbedenken abgelehnt worden. Der Entscheidung lagen drei Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruchs im Zusammenhang mit Aktionen von Greenpeace im April 2004 bzw. November 2006 zugrunde.

Das Bundespresseamt nahm an, dass die Gefahr ähnlicher Straftaten auf dem G-8-Gipfel bestehe und bezweifelte, dass die Klägerin sich entsprechend dem Hausrecht des Veranstalters verhalten werde.

Das Oberverwaltungsgericht bejahte nun ein Interesse der Klägerin an der Feststellung der Rechtswidrigkeit. Sie könne sich auf das Grundrecht der Pressefreiheit berufen und aus Gründen der Gleichbehandlung mit anderen Pressevertretern beanspruchen, dass über ihren Akkreditierungsantrag ermessensfehlerfrei entschieden werde. Dies sei nicht geschehen.

Die den Ermittlungsverfahren zugrunde liegenden Vorfälle seien nicht unbestritten gewesen und hätten deshalb der Entscheidung über die Akkreditierung nicht ungeprüft zugrunde gelegt werden dürfen. Die Journalistin sei auch nur im Zusammenhang mit Aktionen von Greenpeace aufgefallen, während ihr Verhalten als Einzelperson bei Presseveranstaltungen auch im sicherheitsrelevanten Bereich unbeanstandet geblieben wäre. Dies hätte bei der Akkreditierung für den G-8-Gipfel zu ihren Gunsten berücksichtigt werden müssen.


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(al) 18.07.2011



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